Artenschutzrechtliche Fachbeiträge
Immer dann, wenn es bei Vorhaben und Plänen begründete Hinweise gibt, dass nach europäischem Recht geschützte Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Diese beinhaltet auf jeden Fall die Prüfung der Verbotstatbestände und ggf. die Ausnahmeprüfung nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. Die Prüfungen beziehen sich gemäß § 44 (5) auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie auf europäische Vogelarten. Als fachliche Grundlage für die erforderlichen Entscheidungsprozesse sind im Rahmen von Genehmigungsverfahren artenschutzrechtliche Fachbeiträge (AFB) zu erarbeiten.