artenschutzrechtliche Fachbeiträge Zurück
AFB Erdölerkundung „Ablenkung der Bohrung Guhlen 1a/2015“
Die Firma CEP Central European Petroleum GmbH plant das Abteufen einer Erkundungsbohrung innerhalb des Erlaubnisfeldes Lübben ausgehend von dem bestehenden Bohrplatz „Guhlen 1/2011“, der sich im Landkreis Dahme-Spreewald in der Gemeinde Schwielochsee, Gemarkung Guhlen befindet. Die Bohrung ist für die Dauer von max. 50 Tagen vorgesehen. Sie dient der Analyse der Untergrundstrukturen und der Auffindung möglicher Lagerstätten von Kohlenwasserstoffen (Erdgas bzw. Erdöl).
Die Genehmigung der Erkundungsbohrung erfolgte im Rahmen eines bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens (Sonderbetriebsplan). Für die Genehmigung der neuen Bohrung war ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag beizubringen, der den gesetzlichen Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG behandelt. Das Untersuchungsgebiet umfasste eine Fläche von ca. 7 ha.
Planungsumfang
- Auswertung vorhandener Untersuchungen zu Flora und Fauna
- Abgrenzung des Untersuchungsraums
- Darstellung der Merkmale und Wirkfaktoren des geplanten Vorhabens
- Herleitung prüfrelevanter Arten im Wirkbereich des Vorhabens: 12 Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten
- Prüfung von Verbotstatbeständen
- Ableitung von Vermeidungsmaßnahmen