Natura2000 Verträglichkeitsuntersuchungen
Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH -Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf dem Gebiet der Europäischen Union zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse wiederhergestellt oder bewahrt werden. Ein Mittel dafür ist die Errichtung des Schutzgebietssystems (Natura 2000).
Bei neuen Projekten oder Vorhaben ist zu prüfen, ob und inwieweit NATURA 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden können. Eine Vorprüfung hat zunächst im Sinne einer Vorabschätzung die Frage zu beantworten, ob ein Vorhaben geeignet ist, ein NATURA 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen. Wird diese Frage bejaht, muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Als Grundlage für die behördliche Prüfung sind durch den Träger von Projekten bzw. Vorhaben Unterlagen mit den erforderlichen Verträglichkeitsuntersuchungen einzureichen.