Ökologische Baubegleitung
Zur Gewährleistung einer ökologisch sachgerechten Bauabwicklung, insbesondere zur Berücksichtigung des vorsorgenden Biotop- und Artenschutzes, ist bei der Umsetzung von Vorhaben oft eine ökologische Baubegleitung von einer fachkundigen Person durchzuführen.
Aufgabe der ökologischen Baubegleitung ist insbesondere die Überwachung der Umsetzung von landschaftspflegerischen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Eine weitere Aufgabe der ökologischen Baubegleitung kann die Durchführung aktiver Artenschutzmaßnahmen, z. B. die Umsetzung von geschützten Arten bzw. deren Lebensstätten aus dem Baubereich in Ersatzlebensräume sein.